Anreise und Abreise
Übliche Anreise ist Samstag zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr, sollte es später als 18.00 Uhr teilen Sie uns bitte telefonisch Ihre voraussichtliche Ankunftszeit mit. Sonntags ist die Anreise zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung, möglich.
Am Abreisetag sind die Wohnungen bis 10.00 Uhr zu räumen.

Zahlungsart:
Barzahlung während des Aufenthalts oder Überweisung vor der Anreise.

Gastaufnahmevertrag:
Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande sobald Sie mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail eine Wohnung buchen und Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit der Post oder E-Mail erhalten haben.
Der Gast ist verpflichtet, zur termingemäßen Abnahme der Wohnung, bei Nichtnutzung ist er zu Schadenersatz verpflichtet.
Sowohl wir als Gastgeber als auch Sie als Mieter sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Der Vermieter hat Ihnen die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und Sie sind verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Rücktritt, Nichtanreise:
Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist daher ausgeschlossen.
Reisen Sie dennoch erst gar nicht an oder treten Sie während des Aufenthalts vom Vertrag zurück, sind Sie verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
Die Ersparungen betragen nach der Rechtsprechung bei Ferienwohnungen 10%.
Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.

Reiserücktrittskostenversicherung
Zur Absicherung empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, innerhalb 14 Tagen, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei Ihrer Bank oder Versicherung.


Preise:
Die Preise gelten ab einer Aufenthaltsdauer von 7 Übernachtungen. Bei kürzeren Auf-
Enthalten wird ein Aufschlag zwischen 10 % und 40 % erfolgen.

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht obliegt bei mitreisenden Minderjährigen den Eltern bzw. Mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen. Wir übernehmen keine Haftung für privates Eigentum der Gäste.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

   
 
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